Wie erhalte ich eine Behandlung?
Die Verordnung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie basiert auf den Heilmittelrichtlinien (HRM) und wird vom behandelnden Arzt ausgestellt.
Folgende Ärzte können eine Verordnung ausstellen:
Kinder- und Jugendpsychiater
Neurologen
Allgemeinmediziner
Kinderärzte
HNO-Ärzte
Phoniater und Pädaudiologen
Kieferorthopäden oder Zahnärzte
Internisten
Telefon: +49 2251 777 60 22
Mobil: +49 176 709 807 38
Anmeldung:
Hat Ihr Arzt Logopädie verordnet, dann vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Behandlungstermine werden immer individuell vereinbart.
Zum ersten Termin bringen Sie bitte die ausgestellte Verordnung mit. Die Verordnung darf nicht älter als 14 Tage sein, danach verliert sie ihre Gültigkeit.
Desweiteren bringen Sie bitte alle vorhandenen ärztlichen Unterlagen mit, die zu einer Verordnung geführt haben. Diese können sein:
Hörtests
Krankenhaus-, Reha- oder Arztberichte
Berichte vom Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ)
Berichte bereits erfolgter Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schlucktherapien
Berichte von erfolgter Ergo- und/oder Physiotherapie
Berichte von Pädaudiologischen Einrichtungen
Bei Zuzahlungsbefreiung entsprechender Nachweis
Kostenübernahme/Zuzahlungsbefreiung:
Die Behandlungskosten einer vom Arzt verordneten Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schlucktherapie werden von den Krankenkassen übernommen.
Ab dem 18. Lebensjahr gelten die gesetzlichen Zuzahlungsbestimmungen. Diese besagen: „Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der Heilmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 3 ergebenden Betrag an die abgebende Stelle zu leisten….“
Dass und wie viel Sie zuzahlen müssen, ist eine Entscheidung der Politik, die im fünften Sozialgesetzbuch verankert ist ( SGB V§§32;61). Danach beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Therapiekosten plus 10 Euro pauschal pro Verordnung ( sog. Verordnungsgebühr).
Von der zuständigen Krankenkasse kann bei chronischer Krankheit/Härtefallregelung eine Zuzahlungsbefreiung erteilt werden. Für die Rahmenbedingungen und Abwicklung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.
Liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor, bringen Sie bitte Ihren Befreiungsnachweis zum ersten Therapietermin mit.
Hausbesuche:
Hausbesuche werden angeboten, jedoch muss Ihr behandelnder Arzt diese verordnen.
Zusatzleistungen:
Folgende Leistungen werden als Selbstzahler-Leistung angeboten:
Stimmtraining für Berufssprecher
Diagnostik und Therapie bei Lese-Rechtschreibschwäche
Diagnostik und Therapie bei Rechenschwäche